Feminismus Grundrechte Soziales Weiteres

Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren

PIRATEN fordern den Schutz der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen, die Durchsetzung der Informationsfreiheit und die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Seit 150 Jahren ist in Deutschland sowohl der Abbruch einer Schwangerschaft als auch die Aufklärung und Bereitstellung von Informationen über Abtreibung unter Strafe gestellt.

Wir PIRATEN Mainz Rheinhessen und Nahe schließen uns den Forderungen des bundesweiten Aktionstages am 15. Mai an und wollen zusammen mit 130 anderen Organisationen auf dieses Unrecht und die immer schlechter werdende medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren aufmerksam machen.

Dazu Bodo Noeske, Spitzenkandidat der Piratenpartei Rheinland-Pfalz zur Bundestagswahl

„Kirche, Staat und Gesellschaft nehmen sich das Recht heraus, über das Leben von Frauen zu entscheiden und Ihnen die Rolle der Gebärerin aufzuzwingen. Die reproduktive Selbstbestimmung der Frau muss endlich vollumfänglich rechtlich klargestellt, materiell gewährleistet und medizinisch in bester Qualität abgesichert werden“

Erstmalig stellte man im Jahre 1871 am 15. Mai im Deutschen Reich Frauen, die einen Abbruch der Schwangerschaft vornahmen und diejenigen, die die Mittel dazu bereitstellen, unter Strafe. Die in der Weimarer Republik zwischenzeitliche Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches nahm im Nationalsozialismus ein jähes Ende unter Verschärfung der Strafandrohung bis zur Todesstrafe für abbrechende Gebärende und ihre Ärzte.

Auch wenn die Frauenbewegung bereits viel erreicht hat, so steht bis zum heutigen Tage der Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe. Eine Schwangere, die sich unter Einhaltung der Beratungspflichten und innerhalb der gesetzlichen Fristen entschließt, einen Abbruch vorzunehmen, ist nach § 218a StGB lediglich straflos gestellt. Das Bundesverfassungsgericht stellte dabei noch 1988 fest, dass es eine grundsätzliche Rechtspflicht der Frau gäbe, ein Kind auszutragen. BVerfGE 88,203 Z 170.
Damit stigmatisiert man jede Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt. Die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch ist für Schwangere bereits eine schwere psychische Ausnahmesituation. Die Regelung schadet der Gesundheit von Frauen und verletzt sie in ihren sexuellen und reproduktiven Rechten.

Die Weltgesundheitsorganisation hebt hervor, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte unverzichtbarer und integraler Teil der Menschenrechte und einer universellen Gesundheitsversorgung sind.

Abortion-1

Im Rahmen des Aktionstages des Bündnisses „wegmit218“ wird pia-profamilia Mainz am 15.05.2021 wie schon zum SaveAbortionDay auf die Missstände in Rheinland-Pfalz mit einer Kleiderbügelaktion hinweisen.

Noeske weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass, „der Schwangerschaftsabbruch eine elementare Gesundheitsleistung sei und bittet, die Petition zur Abschaffung des § 218 StGB als Straftat und die Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches zu unterstützen.“ Weiter erklärt er, „der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch müsse immer gewährleistet sein.  Zur Aufklärung und der selbstbestimmten Entscheidung von Schwangeren seien alle Informationen und  Möglichkeiten eines Abbruches öffentlich zur Verfügung zu stellen.“

.

Schon zum Weltfrauentag erklärte Noeske, dass „es ein Skandal sei, dass Frauen Hunderte Kilometer für einen Schwangerschaftsabbruch fahren müssten, insbesondere, weil es in den ländlichen Gebieten von Rheinland-Pfalz keine entsprechenden Angebote vorhanden seien. Das müsse sich dringend ändern.“

Wir PIRATEN fordern :

  • Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren
  • Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen
  • Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen sollen frei zugänglich sein