Auf ihrem Parteitag 2018 zum Europawahlprogramm haben Piraten nachfolgende Positionierung beschlossen:
- Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren
Jeder Mensch hat das Recht, eine Schwangerschaft innerhalb bestimmter Fristen aus freien Stücken abzubrechen. Der Schwangerschaftsabbruch darf nur durch fachkundiges Personal durchgeführt werden. Vorher muss die schwangere Person vollumfänglich über das Verfahren, die Risiken und mögliche Alternativen aufgeklärt werden. Dies entspricht der allgemeinen Aufklärung vor elektiven medizinischen Eingriffen. Der Schwangerschaftsabbruch darf bis zur Vollendung der 16. Schwangerschaftswoche ohne Angabe von Gründen durchgeführt werden. Ab der 16. Schwangerschaftswoche bis zur Vollendung der 24. Schwangerschaftswoche darf die Schwangerschaft legal abgebrochen werden, insofern eine beträchtliche Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren durch die Schwangerschaft besteht. Ab der 25. Schwangerschaftswoche kann die Schwangerschaft unter besonderen Umständen abgebrochen werden: Unmittelbare Gefahr für das Leben der schwangeren Person, körperliche Schädigungen des Fetus‘ die mit dem Überleben nach der Geburt nicht vereinbar sind und/oder erhebliche psychische Belastung der schwangeren Person, die durch eine Geburt verschlimmert werden würden. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Möglichkeiten der Beratung für Schwangere und werdende Elternpaare aufrecht zu erhalten. Jede schwangere Person, sowie der zweite Elternteil, hat das Recht, sich anonym über Geburt, Unterstützung von Familien, Schwangerschaftsabbruch und Adoptionsmöglichkeiten zu informieren. Diese Beratung soll auch nach dem Abbruch, der Geburt oder der Freigabe zur Adoption beiden Elternteilen zur Verfügung stehen. Die Beratung ist nicht Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch.
- Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen
Schwangerschaftsabbrüche stehen derzeit in vielen Universitäten nicht auf dem Lehrplan. Die möglichen Verfahren werden derzeit nur auf Eigeninitiative der Studierenden gelehrt. Unsachgemäß durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche bedrohen das Leben der schwangerer Personen. Daher sollten gängige Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs an Universitäten in Lehrplänen für Medizin-Studierende enthalten sein. Für medizinisches Fachpersonal im Krankenhaus oder in gynäkologischen Praxen soll es Weiterbildungsmöglichkeiten geben. Teilnahme am praktischen Teil der Kurse kann aufgrund von ethischen Bedenken abgelehnt werden. Jede Stadt ab 100.000 Einwohnern hat mindestens zwei Einrichtungen vorzuhalten, in denen Schwangerschaftsabbrüche sicher durchgeführt werden können. Dabeit spiel es keine Rolle, ob dies in Kliniken oder ambulant geschieht. Schwangere, die eine solche Einrichtung suchen, sollen über Gesundheitsämter, Kliniken und gynäkologische und Hausarztpraxen unkompliziert und ohne Auflagen Kontaktdaten ausgehändigt bekommen, wenn sie danach fragen. Die Namen der Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, sollen ohne deren Einwilligung nicht öffentlich gelistet werden.
- Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen sollen frei zugänglich sein
Da sich die Piratenpartei für frei zugängliche Informationen einsetzt, sollen auch Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von vertraulichen Quellen seitens Gesundheitseinrichtungen und Berufsverbänden von Ärztinnen und Ärzten frei zugänglich gemacht werden. Die Informationen sollen einfach verständlich und barrierefrei zugänglich gemacht werden. Ärztinnen und Ärzte dürfen Schwangerschaftsabbrüche als Dienstleistung auf ihren Webseiten aufführen. Hintergründe der Verfahren dürfen im Einklang mit den jeweiligen Heilmittelwerbegesetzen erläutert werden.