Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Weg mit 218 StGB und 219a StGB
Seit 150 Jahren ist in Deutschland ist sowohl der Abbruch einer Schwangerschaft als auch die Aufklärung und Bereitstellung von Informationen über Abtreibung unter Strafe gestellt.
Mit dem heutigen Save-Abortion-Day wollen weltweit Bewegungen darauf aufmerksam machen, dass Frauen wegen Schwangerschaftsabbrüchen noch immer kriminalisiert werden und sie keine angemessene ärztliche Versorgung erhalten. Der Versuch über die Länderkammer des Bundesrates, Ärzten eine straffreie Möglichkeit zu geben, sachgerecht und dem digitalen Zeitalter angemessen Informationen über Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs bereitzustellen, scheiterte im August. Noch immer werden damit auch die Ärzte, die Informationen bereitstellen kriminalisiert. Das Werbeverbot in § 219a STGB muss endlich abgeschafft werden.
Wir Piraten Mainz-Rheinhessen-Nahe schließen uns den Forderungen der Bewegung an und unterstützen die Forderung der Streichung der § 218 StGB und 219a StGB.
Das Bündnis „150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB“ führt dazu folgendes aus.:
Das Bündnis hat dazu auch eine Petition erstellt, die ihr hier unterstützen könnt.
Heute findet dazu an der Theodor-Heuss-Brücke eine Kundgebung statt.
Uhrzeit : 17:30
Ort: Uhr am Mainzer Rheinufer, flussabwärts der Theodor-Heuss-Brücke.
organisiert von pia – profamilia in action Mainz: FemKo Mainz, pro familia LV RLP, AlleFLINTA*Referat AStA Uni Mainz, Mit Sicherheit Verliebt Mainz, Catcalls of Mainz, Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.;
Erstmalig stellte man im Jahre 1871 am 15. Mai im Deutschen Reich Frauen, die einen Abbruch der Schwangerschaft vornahmen und diejenigen, die die Mittel dazu bereitstellen, unter Strafe. Die in der Weimarer Republik zwischenzeitliche Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches nahm im Nationalsozialismus ein jähes Ende unter Verschärfung der Strafandrohung bis zur Todesstrafe für abbrechende Gebärende und ihre Ärzte.
Auch wenn die Frauenbewegung bereits viel erreicht hat, so steht bis zum heutigen Tage der Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe. Eine Schwangere, die sich unter Einhaltung der Beratungspflichten und innerhalb der gesetzlichen Fristen entschließt, einen Abbruch vorzunehmen, ist nach § 218a StGB lediglich straflos gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dabei noch 1988 fest, dass es eine grundsätzliche Rechtspflicht der Frau gäbe, ein Kind auszutragen. BVerfGE 88,203 Z 170.
Damit stigmatisiert man jede Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt. Die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch ist für Schwangere bereits eine schwere psychische Ausnahmesituation. Die Regelung schadet der Gesundheit von Frauen und verletzt sie in ihren sexuellen und reproduktiven Rechten.
Die Weltgesundheitsorganisation hebt hervor, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte unverzichtbarer und integraler Teil der Menschenrechte und einer universellen Gesundheitsversorgung sind.
Wir PIRATEN fordern :