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Right to Know Day

Heute 28. 09.2015 um 15 Uhr, Aktion der Sozialpiraten vor dem Landtag anlässlich des Right to Know Day:

„Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird immer mehr zu einem zahnlosen Tiger degradiert.“

Flyertext:
Heute feiert das Land Rheinland-Pfalz den Tag der Informationsfreiheit („Right to know Day“) und das Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Es soll jedem Menschen freien Zugang zu Informationen der Behörden gewähren, um Transparenz, Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns und Bürgernähe zu schaffen.
Die Realität sieht jedoch anders aus. Und wir fragen euch, warum
feiert ihr eigentlich? Insbesondere die Jobcenter haben sich in den letzten zehn Jahren von einer bürgernahen zu einer abgeschotteten, allein auf Effizienz ausgerichteten Verwaltung entwickelt. Es werden immer häufiger sogenannte Servicecenter („Hartz IV“-Callcenter) eingerichtet, die eine direkte telefonische Kontaktaufnahme mit einem Sachbearbeiter unmöglich machen. Damit muss man diesen Behörden den Anspruch auf Bürgernähe, Kundenfreundlichkeit und hürdenfreien Zugang der Bürger in vollem Umfang aberkennen. Die Zielsetzung des IFG wird ad absurdum geführt, weil die Herausgabe und Veröffentlichung der Telefonlisten der Sachbearbeiter verweigert werden. Die direkte Durchwahl zum Sachbearbeiter ist aber für betroffene Erwerbslose und Arbeitssuchende mitunter existenziell, wenn zum Beispiel berechtigte Sozialleistungen ausbleiben. Statt Einwände unbürokratisch per Telefon zu regeln, verbleibt dann häufig nur der Klageweg.
Demgegenüber stehen die Aussagen der Behörden (Jobcenter) wie folgt: „Das Veröffentlichen von Telefonlisten beeinträchtige den Organisationsablauf der Behörde und stelle damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die Funktionsfähigkeit der Jobcenter könne bei Erreichbarkeit der einzelnen Sachbearbeiter per Telefon nicht mehr gewährleistet werden.“
Dabei berufen sich diese Behörden auf eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die für die Ablehnung der Veröffentlichung von Einsatzplänen der Polizei, der Bundeswehr oder anderen Staatsschutz-rechtlichen Einrichtungen angedacht war.
Mit dieser Abschottungspolitik wird der ursprüngliche Transparenzgedanke des Informationsfreiheitsgesetzes ausgehöhlt und demontiert. Und die direkten Durchwahlnummern der Fallmanager als Staatsgeheimnis eingestuft. Bestärkt wird diese Tendenz durch die Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte, die tatsächlich der Ansicht der Jobcenter folgen und das Informationsfreiheitsgesetz nicht mehr im Lichte der Transparenz auslegen. Der Transparenzanspruch des Bürgers steht damit nach Auslegung der Behörden und Gerichte hinter dem Effizienzanspruch der Verwaltung.
Die Ausnahmen zum Informationsfreiheitsgesetz werden durch diese Behörden und Rechtspraxis momentan uferlos ausgeweitet. Das IFG wird immer mehr zu einem zahnlosen Tiger degradiert.
Die Piratenpartei will auf die Transparenz aller staatlichen Prozesse hinwirken und fordert das „Prinzip der Öffentlichkeit“, das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt.