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Religion ist Privatsache

Einfluss der Religionsgemeinschaften auf den Schulunterricht reduzieren

Die Piratenpartei Rheinhessen spricht sich gegen religiös begründete Regelungen im Bereich staatlicher Institutionen aus. Dies gilt auch für den Sportunterricht in staatlichen Bildungseinrichtungen.
Eine prinzipielle Geschlechtertrennung im Schwimmunterricht, wie sie aktuell wieder von muslimischen Verbänden gefordert wird, ist ein nicht zu akzeptierender Versuch, die eigenen religiös-kulturell motivierten Vorstellungen bezüglich des Zusammenlebens der Geschlechter zur allgemeinen Richtschnur schulischen Handelns zu machen.

„Der Staat hat den Auftrag,  das Recht auf gleiche Teilhabe durchzusetzen oder zumindest offensiv für diese Rechte insbesondere von Mädchen zu werben, auch entgegen religiös-patriarchaler Normen“

erklärt Bodo Noeske, Kreisvorsitzender der PIRATEN.

„Der vermeintliche Wertekonflikt zwischen der Integration islamischer Mitbürger und der verfassungsgemässen Gleichberechtigung der Geschlechter kann ohne negative Folgeprobleme eindeutig zugunsten des Gleichberechtigungszieles aufgelöst werden. Aus der grundgesetzlich geschützten individuellen Religionsfreiheit dürfen niemals Verhaltensvorschriften für Dritte oder zur Organisation der staatlichen Schulen abgeleitet werden.“


Dies sei aber eindeutig der Fall, wenn gefordert wird, dass Schwimmunterricht ab der Pubertät der Kinder prinzipiell geschlechtergetrennt stattfinden soll, wodurch diese, nur von wenigen geteilte, religiös-kulturelle Norm für allgemeingültig erklärt würde. Eltern und Jugendliche, die gerne gemischtgeschlechtlichen Unterricht möchten, werden dabei übergangen.
Die von den einigen Vertretern muslimischer Verbände geäußerten Befürchtungen, dass aufgrund gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterrichtes oder auch auf Schulfahrten Sexualität vor der Ehe gefördert werden könnte, transportiert ein auch im Christentum leider  noch verbreitetes religiös-konservatives Bild der Frau als Trägerin sexueller Versuchung, das mit einer modernen, aufgeklärten Sichtweise gleichberechtigter Geschlechterbeziehungen und gleicher Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Menschen  nichts zu tun hat. Eine Auseinandersetzung mit Wertvorstellungen bezüglich Religion ist immer eine sensible Angelegenheit. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund aktueller anti-islamistischer Kampagnen aus rechten und christlich-konservativen Kreisen. Deshalb betonen die PIRATEN, dass die individuelle Religionsfreiheit inklusive des Rechts, für sie zu werben, für jeden religiösen Menschen gilt und somit natürlich auch für islamisch gläubige Menschen. Dies habe aber nichts mit dem staatlichen Bildungsauftrag zu tun. Letztlich können staatliche Schulen nur dann glaubwürdig für Demokratie und individuelle positive Freiheit werben, wenn im Rahmen der Schulen prinzipiell kein religiöser Einfluss zugelassen und strikte Neutralität bezüglich religiöser und nichtreligiöser Weltanschauungen gewahrt wird. Es sei in diesem Zusammenhang auch nicht diskriminierungsfrei, wenn an den Schulen christlicher Religionsunterricht angeboten wird, aber für die Kinder aus islamischen Familien kein Angebot gemacht wird. Statt Überlegungen anzustellen, wie zum Zwecke der Gleichbehandlung islamische Religionslehrer ausgebildet und der Islam in den Schulunterricht integriert werden kann, soll nach Ansicht der PIRATEN religiöser Unterricht an staatlichen Schulen nicht mehr  angeboten werden, außer auf Wunsch im Rahmen freiwilliger Zusatzfächer Fächer oder Arbeitsgemeinschaften. Stattdessen sollen den Schüler und Schülerinnen im Ethikunterricht und auch in den gemeinschaftskundlichen Fächern die verschiedensten Religionen und auch humanistische, religionsfreie Weltanschauungen vorgestellt werden, sodass ihr jeweiliger Stellenwert für das gesellschaftliche Zusammenleben in verschiedenen Kulturen deutlich wird. Hier sind insbesondere verbindende Aspekte zu betonen, um Vorurteile abzubauen und um das Zusammenleben zu stärken. Dabei sei auch herauszuarbeiten, dass die staatlichen Gesetze für das Zusammenleben uneingeschränkt für alle Menschen gelten, während religiöse Normen aufgrund einer persönlichen freien Wahl angenommen werden, die keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit hat.