Verfassungsschutzbehörden auflösen
Die PIRATEN Rheinhessen wenden sich vehement gegen die Kriminalisierung der kritischen Berichterstattung von netzpolitik.org über Überwachungspläne des Verfassungsschutzes und erneuern ihre Forderungen nach einem gesetzlichen Whistleblowerschutz sowie nach Auflösung des Verfassungsschutzes.H
Hierzu erklärt Bodo Noeske, Kreisvorsitzender der PIRATEN:
„Der Kriminalisierungsversuch gegen die Blogger von netzpolitik.org und deren Quellen zeigt zum wiederholten Male:
Unsere Regierungen wollen uns einem Zustand permanenter Kontrolle ausliefern. Ob Vorratsdatenspeicherung oder die neuesten Geheimpläne des Verfassungsschutzes: Neue Überwachungsgesetze und Kontrolltechnologien zerstören unsere Freiheit und Selbstbestimmung. Demokratie lebt durch Schutz der Privatsphäre, angstfreie Meinungsäußerung und überwachungsfreie Räume. Diese zu verteidigen liegt in der Verantwortung von uns allen und ist ein Schwerpunkt der politischen Arbeit der Piratenpartei.“
Die Kriminalisierung von Journalisten und Whistleblowern und die geplante flächendeckende Ausspähung von politischen Meinungen im Netz gefährdet nach Auffassung der PIRATEN die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie insgesamt. Deswegen dürfe nun auch nicht nur über Pressefreiheit gesprochen werden. Es müsse endlich ein gesetzlicher Whistleblowerschutz her, der verhindert, dass Menschen, die als geheim eingestufte Dokumente öffentlich machen, zwangsläufig ihre berufliche Existenz aufs Spiel setzen oder gar ihre Freiheit verlieren. Es sei bereits falsch, dass ein allgemeiner Überwachungsplan des Verfassungsschutzes, für den im Bundestag Haushaltsmittel besorgt werden sollen, als geheim deklariert wird. In einer Demokratie müsste der Verfassungsschutz seine Pläne selbst in die öffentliche politische Diskussion einbringen. Statt dessen wird versucht, Journalisten zu kriminalisieren und unbekannte Whistleblower zu jagen.
Die ausufernden Befugnisse für Geheimdienste widersprechen den von der Piratenpartei geforderten Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Privatsphäre.
„Heimliche Informationsbeschaffung, verdeckte Ermittler und das Anwerben von V-Leuten, heimliches Betreten oder Durchsuchen von Wohnungen oder Computern, optische, akustische oder digitale Überwachung und vieles mehr lassen sich weder parlamentarisch noch juristisch wirksam kontrollieren. Schon gar nicht, wenn die zuständige Behörde selbst alles Erdenkliche tut, um sich einer solchen Kontrolle so weit wie irgendwie möglich zu entziehen“
so Noeske weiter.
„Die PIRATEN sehen daher keine Alternative zur Auflösung der Verfassungsschutzbehörden“.
Verfassungsschutzbehörden auflösen
Die PIRATEN Rheinhessen wenden sich vehement gegen die Kriminalisierung der kritischen Berichterstattung von netzpolitik.org über Überwachungspläne des Verfassungsschutzes und erneuern ihre Forderungen nach einem gesetzlichen Whistleblowerschutz sowie nach Auflösung des Verfassungsschutzes.H
Hierzu erklärt Bodo Noeske, Kreisvorsitzender der PIRATEN:
Die Kriminalisierung von Journalisten und Whistleblowern und die geplante flächendeckende Ausspähung von politischen Meinungen im Netz gefährdet nach Auffassung der PIRATEN die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie insgesamt. Deswegen dürfe nun auch nicht nur über Pressefreiheit gesprochen werden. Es müsse endlich ein gesetzlicher Whistleblowerschutz her, der verhindert, dass Menschen, die als geheim eingestufte Dokumente öffentlich machen, zwangsläufig ihre berufliche Existenz aufs Spiel setzen oder gar ihre Freiheit verlieren. Es sei bereits falsch, dass ein allgemeiner Überwachungsplan des Verfassungsschutzes, für den im Bundestag Haushaltsmittel besorgt werden sollen, als geheim deklariert wird. In einer Demokratie müsste der Verfassungsschutz seine Pläne selbst in die öffentliche politische Diskussion einbringen. Statt dessen wird versucht, Journalisten zu kriminalisieren und unbekannte Whistleblower zu jagen.
Die ausufernden Befugnisse für Geheimdienste widersprechen den von der Piratenpartei geforderten Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Privatsphäre.
so Noeske weiter.